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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 69

Elektrizitätsversorgungsunternehmen

EinElektrizitätsversorgungsunternehmen,das als Betrieb gewerblicher Art einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geführt wird, unterlag nicht dem Erbschaftssteueräquivalent - (§ 1 Erbschaftssteueräquivalentgesetz), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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