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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 68

Beiträge an beruflichen Verein

Beiträge an einen beruflichenVereinsind nur als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie in angemessener statutenmäßiger Höhe geleistet werden - (§ 4 Abs. 8 EStG 1972), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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