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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 68

Feststellungsbescheid: Bindungswirkung

Eine im Spruch desFeststellungsbescheideseiner Personengesellschaft enthaltene Feststellung, daß der Verlust wegen Buchführungsmängel nicht vortragsfähig ist, bindet das Einkommensteuerfinanzamt des Gesellschafters - (§ 192 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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