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Feststellungsbescheid: Bindungswirkung
• Eine im Spruch desFeststellungsbescheideseiner Personengesellschaft enthaltene Feststellung, daß der Verlust wegen Buchführungsmängel nicht vortragsfähig ist, bindet das Einkommensteuerfinanzamt des Gesellschafters - (§ 192 BAO), (Abweisung)
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