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SWK 18, 20. Juni 1995, Seite R 68
Gesellschaftsteuer bei GmbH & Co. KG
• Die Einlage des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG unterliegt auch dann derGesellschaftsteuer,wenn die Einlage auf Druck der Gläubiger erfolgt - (§ 2 Z 3 lit. b KVG), (Abweisung)
(, 0122)