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GrESt: Befreiung
• Die Grunderwerbsteuerbefreiung für die Errichtung einerArbeiterwohnstättekonnte nicht beansprucht werden, wenn der voraussichtliche Gesamtaufwand für die Wohnstätte 4.485.000 S (1986) beträgt - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. a GrEStG 1955), (Abweisung)
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