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Uni-Lehrer: Prüfungstaxen
• Kollegiengeldabgeltungen und Prüfungstaxen einesUniversitätslehrers,die auf den Jahreslohnzetteln als "einkommensteuerpflichtige Nebengebühren" ausgewiesen werden, sind umsatzsteuerpflichtig - (§ 2 Abs. 1 UStG 1972), (Abweisung)
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