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Versicherungsvertreter: Dienstort
• Ein angestellterVersicherungsvertreter,der auch in der Geschäftsstelle seines Dienstgebers in der Bezirksstadt Arbeiten im Innendienst erledigt, hat dort einen Dienstort und kann die Fahrt zwischen der Wohnung und der anderen Arbeitsstätte nicht als Dienstfahrt behandeln - (§ 26 Z 4 EStG 1988), (Abweisung)
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