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GesnbR zweier Ehepartner
• Wenn die Finanzbehörde annimmt, zwei Ehegatten hätten eineGesellschaft bürgerlichen Rechtsgebildet, so muß die Finanzbehörde nachweisen, daß die Ehegatten bei der gewerblichen Tätigkeit gemeinsam aufgetreten sind - (§ 23 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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