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Verjährung: Unterbrechung
• Betriebsprüfungen wegen der Einkommensteuerpflicht von Gesellschaftern einer Personengesellschaft unterbrechen nicht dieVerjährungder Umsatzsteuer- und Gewerbesteueransprüche gegenüber der Gesellschaft - (§ 209 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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