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Rauchen am Arbeitsplatz (Trattner)
Seit sind gesetzliche Regelungen für den Nichtraucherschutz in Kraft
VON DR. HANS TRATTNER
Das Thema Rauchen generell beherrscht schon seit langer Zeit die große Politik - Gesundheitsminister starten immer wieder Großaktionen gegen das Rauchen in Betrieben und Lokalen -, aber auch das Rauchen am Arbeitsplatz und im Büro ist immer wieder Diskussionsstoff. Auch gegen das Rauchen am Arbeitsplatz wird immer wiederum von gewissen Kreisen Partei ergriffen. In einer früheren Ausgabe der SWK (Heft 33/1994, Seite B 49 ff.) wurde darüber berichtet, daß mit ein neues Arbeitnehmerschutzgesetz (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, AschG, BGBl. 450/1994) in Kraft getreten ist. Natürlich hat sich dieses Gesetz - wie schon aus dem Titel des Gesetzes entnommen werden kann, auf gesetzlicher Basis mit dem Rauchen am Arbeitsplatz beschäftigt. Nicht anders zu erwarten, geht das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz vom Nichtraucherschutz aus, das heißt, es geht darin um die Schutzwürdigkeit des Nicht- oder Passiv-Zwangsrauchens in Unternehmensräumlichkeiten. Dabei wurde natürlich die Durchsetzbarkeit dieses Schutzbedürfnisses geregelt.
Es war zwar bereits in der alten, noch teilweise geltenden allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung (AAV) bereits der Schutz vor der Einw...