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Wie unabhängig sind die weisungsfreien (ernannten) Senatsmitglieder? (Kopf)
Gibt es eine Alternative zur sich selbst kontrollierenden Verwaltung?
VON DR. ROMUALD KOPF
Schimetschek hat sich kürzlich besorgt "Gedanken zur Verbesserung der Rechtspflege" gemacht und den "Ruf nach einer Rechtsprechung hoher Qualität" erhoben. Er wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die ernannten, also die dem Personalstand der Finanzverwaltung angehörenden Mitglieder eines Berufungssenates durch die erlangte Weisungsfreiheit (BGBl. Nr. 12/1993) in einen nicht geringen Gewissenskonflikt geraten sind. Zu Recht stellte er die Frage, ob es einem beamteten Senatsmitglied zumutbar ist, von einer Rechtsansicht abzugehen, die ihm vorgesetzte Organe in internen Erlässen als bindend erklärt haben. Zu diesem Problem einige (zum Teil subjektive) Gedanken eines beamteten Praktikers:
Vorweg ist anzuerkennen, daß das BMF in Sorge über die zum Teil mehrjährigen Arbeitsrückstände in den Rechtsmittelabteilungen der Finanzlandesdirektionen eine Reihe von Maßnahmen zur effìzienteren Rechtsmittelerledigung getroffen hat. Auch sollte die Bedeutung genereller Weisungen für Senatsentscheidungen nicht überbewertet werden. Gleiches gilt umgekehrt für die Weisungsfreistellung. Bereits vor der We...