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Abschaffung der Getränkesteuer? (Hollik)
VON PROF. JOHANN HOLLIK
In den letzten Jahren erfolgten mehrfach wesentliche Änderungen im Bereich der Gemeindeabgaben. Nun liegt auch eine Anregung vor, die Getränkesteuer zur Gänze abzuschaffen. Dieser Beitrag soll dazu dienen, die Auswirkungen einer solchen Maßnahme aufzuzeigen. Von dieser wären am meisten die Bundesländer Tirol, Kärnten und Burgenland betroffen. In den EU-Nachbarstaaten Deutschland und Italien gibt es keine Getränkesteuer. Auch für Österreich wurde bereits der Gedanke laut, die Getränkesteuer abzuschaffen. Dieser Beitrag bezweckt nicht, ein Für oder Wider zu erörtern. Vielmehr soll nur die Größenordnung aufgezeigt werden, mit welcher bei Ausfall dieser Steuereinnahme die Gemeinden betroffen wären. Sind es doch die Gemeinden allein, an deren Budget eine solche Maßnahme spürbar wird.
Tabelle I: Getränkesteueraufkommen in den Bundesländern insgesamt
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Volkszahl 1981 | Getränkesteuer in 1000 S | Steuer aufkommen insgesamt in 1000 S | Anteil in % | |
Wien | 1.539.848 | 917.183 | 10.534.045 | 8,71 |
Burgenland | 270.880 | 120.739 | 609.756 | 19,80 |
Kärnten | 527.798 | 461.374 | 2.232.186 | 20,67 |
Niederösterreich | 1.473.813 | 755.530 | 4.993.809 | 15,13 |
Oberösterreich | 1.333.480 | 755.470 | 5.558.190 | 13,59 |
Salzburg | 482.365 | 491.632 | 2.875.404 | 17,10 |
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