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Pensionsrückstellung bei Fehlen eines Aktivbezuges
(BMF) - Zu der aufgeworfenen Frage der Bildung einer Pensionsrückstellung für einen unentgeltlich tätigen Arbeitnehmer teilt das BMF mit, daß die Vorschriften des § 14 EStG 1988 für diesen i. d. R. nur bei an der Arbeitgeber-Kapitalgesellschaft beteiligten Arbeitnehmern vorkommenden Fall eine Rückstellungsbildung ausschließen. Da § 14 Abs. 7 Z 5 die Rückstellungsbildung von einem Aktivlohn abhängig macht, fehlt es bei Vereinbarungen dahingehend, daß der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber als Arbeitsentgelt anstelle eines Aktivbezuges nur eine Pension vereinbart, an der Möglichkeit einer steuerwirksamen Rückstellungsbildung. Der Arbeitgeber kann in diesem Fall erst die Pensionszahlungen als Betriebsausgabe absetzen, soweit sie bei einer gesellschaftsrechtlichen Beteiligung des Arbeitnehmers an der Arbeitgeberkapitalgesellschaft dem Angemessenheitsgrundsatz entsprechen. ( W 397/15/1-IV/6/93)