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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite T 12

In eigener Sache: Umsatzsteuer bei Autoren (Kohler)

Dr. Gerhard Kohler

Mit Wirkung vom ist die unechte Umsatzsteuerbefreiung für Schriftsteller entfallen. Da für die Höhe des Umsatzsteuersatzes stets der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich ist (vgl. den Artikel von Christian Lenneis in diesem Heft, Seite A 57) werden vom Linde Verlag die für den Zeitraum bis zum zustehenden Autoren- und Buchhonorare ohne Mehrwertsteuer abgerechnet. Für jene Artikel, die erst 1995 erscheinen, wird das Honorar hingegen mittels Gutschrift mit 20% Umsatzsteuer verrechnet. Bei Buchhonoraren für vor dem veröffentlichte Bücher könnte unter Umständen der Zeitpunkt der Leistungserbringung strittig sein. Da der Honoraranspruch aber von der Anzahl der in einem Quartal verkauften Bücher abhängt, geht der Verlag Linde davon aus, daß für ab dem verkaufte Bücher das Honorar der Umsatzsteuer von 20% unterliegt. Sollte ein Autor als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer verrechnen, dann müßte er der Gutschrift widersprechen (vgl. § 11 Abs. 7 UStG 1994). Festgehalten werden muß, daß die bisherige Umsatzsteuerbefreiung infolge des damit verbunden gewesenen Verlustes des Vorsteuerabzuges für einen Autor nur nachteilige Folgen hatte. Denn bei jedem Autor fallen Vorsteuern (vom Papier über Textvera...

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