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SWK 3, 20. Jänner 1995, Seite R 13
Bindung an Strafurteil
•Die Abgabenbehörde ist, wenn ein rechtskräftigesStrafurteildes Gerichtes vorliegt, an einen im Strafurteil ausdrücklich genannten Verkürzungsbetrag gebunden - (§ 11 BAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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