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Bestandvertragsgebühr: Bemessung
•Eineeinmalige Zahlungdes Bestandnehmers für die Überlassung der Benutzung von Aufschließungsanlagen ist mit ihrem vollen Wert als Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr heranzuziehen - (§ 33 TP 5 GebG), (Abweisung)
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