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Gebühren: Hypothekarverschreibungen
•Eine Urkunde, in welcher der Eigentümer einer Liegenschaft der Einverleibung eines Pfandrechtes auf den ihm gehörigen Liegenschaften zustimmt, unterliegt der Gebühr fürHypothekarverschreibungen- (§ 33 TP 18 Abs. 1 GebG), (Abweisung)
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