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ÖBA 10, Oktober 2022, Seite 717

Europäische Kommission veröffentlicht RTS-Entwurf im Hinblick auf die 90-tägige Ausnahme für den Kontozugriff

Die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389 konkretisiert die Anforderungen der Richtlinie (EU) 2015/2366 (PSD2) durch die Festlegung technischer Regulierungsstandards (RTS) für die Authentifizierung von Kunden und für die gemeinsame und sichere Kommunikation zwischen den Beteiligten einer Zahlung. Insbesondere wurde eine Reihe von Anforderungen für eine starke Kundenauthentifizierung (strong customer authentication, SCA) und für Ausnahmen hievon festgelegt.

Mit der am veröffentlichten RTS-Änderung werden die folgenden Anpassungen und Ergänzungen der oben angeführten Delegierten Verordnung vorgenommen:

  • Aufnahme einer neuen Bestimmung in die Delegierte Verordnung (EU) 2018/389, die eine Ausnahme von der starken Kundenauthentifizierung verbindlich vorschreibt. Entsprechend dürfen Kontoführer keine starke Kundenauthentifizierung verlangen, wenn Kunden über einen Kontoinformationsdienstleister auf ihre Zahlungskontoinformationen zugreifen und bestimmte Bedingungen erfüllt sind, die darauf abzielen, den Schutz und die Sicherheit der Daten des Zahlungsdienstnutzers zu gewährleisten (siehe den neu eingefügten Art. 10a).

  • Einschränkung des Anwendungsbereichs der in Art. 10 der Delegierten...

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