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Wegfall der unechten Steuerbefreiung für Schriftsteller, Journalisten und Komponisten (Lenneis)
Steuerpflicht von ab 1995 vereinnahmten Entgelten
VON DR. CHRISTIAN LENNEIS
Die unechte Steuerbefreiung für Schriftsteller, Journalisten und Komponisten ist durch das UStG 1994 weggefallen. In seinem Artikel "Steuersparcheckliste zum Jahresende" führt Steinkellner in diesem Zusammenhang aus: "Da für obige Berufsgruppen die Besteuerung der Umsätze in Hinkunft zum Normalsteuersatz erfolgt, haben diese Personen zu trachten, daß fällige Honoraransprüche noch im Jahr 1994 zur Auszahlung gelangen."
Diese Aussage bedarf in zweifacher Hinsicht einer Richtigstellung.
1. Unbestritten ist, daß durch den unveränderten Verweis des § 17 UStG 1994 auf § 22 Z 1 EStG 1988 die obigen Unternehmer ihre Umsätze zwingend nach vereinnahmten Entgelten versteuern.
Für die Höhe des Steuersatzes bzw. für das Vorliegen einer Befreiung ist allerdings - unabhängig vom Zeitpunkt der Vereinnahmung - stets der Zeitpunkt der Leistungserbringung maßgeblich.
Wenn also die Leistung bereits vor dem erbracht worden ist, sind diesbezügliche Umsätze auch dann, wenn das Entgelt erst 1995 vereinnahmt worden ist, unecht befreit. Wenn hingegen eine Anzahlung bereits 1994 für eine 1995 zu erbringende Leistung vereinnahmt worden ist, bleibt es 1994 vorerst bei d...