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SWK 12, 20. April 1995, Seite R 48

VfGH: Wiedereinsetzung

Wiedereinsetzungsanträgein Verwaltungsstrafsachen nach den Verwaltungsverfahrensgesetzen - (Art. 129 a Abs. 1 B-VG, § 73 Abs. 2 i. V. m. § 72 Abs. 4 AVG)

Die Zuständigkeit zur Entscheidung über Wiedereinsetzungsanträge in Verwaltungsstrafsachen ist den unabhängigen Verwaltungssenaten zugewiesen. (Aufhebung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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