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Nochmals: Horizontaler Verlustausgleich (Heidinger)
VfGH tritt Beschwerde an den VwGH ab
VON DR. GERALD HEIDINGER
Mit Beschluß vom , B 1628/24-8, hat der Verfassungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde gegen den horizontalen Verlustausgleich bei Ermittlung der tarifbegünstigten Einkünfte nach § 37 EStG mit der Begründung abgelehnt, daß die behaupteten Rechtsverletzungen zum erheblichen Teil nur die Folge einer — allenfalls grob unrichtigen — Anwendung der Bestimmungen des EStG 1988 seien. Spezifisch verfassungsrechtliche Überlegungen seien zur Beurteilung der aufgeworfenen Fragen insoweit nicht anzustellen. Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die Beschwerde unter Zl. 1995/15-0005-2 in Behandlung genommen und den Beschwerdeführer mit Schreiben vom zur Ergänzung der Beschwerde aufgefordert.
Nun geht es darum, ob der VwGH bereit ist, seine bisherige ständige Judikatur zu § 37 EStG 1972, aber auch bereits zu § 37 EStG 1988 zu überprüfen und sich dabei mit folgenden Beschwerdeargumenten auseinanderzusetzen:
1. Daß die Einkommensermittlungsvorschriften des § 2 EStG nicht von einem mit den Tarifvorschriften nach § 37 EStG identen Einkünftebegriff ausgehen.
2. Daß der Gesetzgeber den Begriff "Einkünfte" in den verschiedenen Abschnitten des EStG durchaus verschieden verwendet.
S. A 2903. Daß der Gesetzgeber im EStG 1988 s...