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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 110
Verfahren: Berufungsentscheidung
• Die Behörde darf gegenüber einer Partei keine meritorischeBerufungsentscheidungtreffen, wenn keine Berufung dieser Partei vorliegt - (§ 63 AVG), (Aufhebung wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde)
(, AW 93/17/0069)