Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Zwangsstrafe: Festsetzung
• Wenn bei der Behörde Zweifel in bezug auf einen konkreten, wenn auch nur potentiellen Besteuerungsfall bestehen, kann sie zur Erzwingung der Abgabe einer Steuererklärung auch eineZwangsstrafefestsetzen - (§ 57 Abs. 1 AbgVG), (Abweisung)
()