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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 110

Sonderausgaben: Nachversteuerung

AlsSonderausgabengeltend gemachte Ausgaben zum Erwerb von Grundstücken sind nachzuversteuern, wenn nicht innerhalb von fünf Jahren Maßnahmen gesetzt werden, aus denen die Verwendung des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erkennbar sind - (§ 18 Abs. 4 Z 4 lit. b EStG 1988)

Als Maßnahmen, aus denen die Verwendung des Grundstückes zur Errichtung eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung erkennbar ist, sind z. B. der Beginn der tatsächlichen Bauausführung (Erdaushub, Errichtung des Kellers usw.), die Einholung einer Baubewilligung oder ausnahmsweise Aufschließungsarbeiten verbunden mit dem Vorliegen eines noch nicht genehmigten Bauplanes anzusehen, sofern innerhalb angemessener Zeit, wenn auch außerhalb der 5-Jahres-Frist, mit der tatsächlichen Bauausführung begonnen wird. "Die Verwendung des Grundstückes des Beschwerdeführers zur Errichtung eines Eigenheimes erkennbar werden zu lassen, hätte es sohin über die beantragte und erteilte Baubewilligung hinaus auch noch des Nachweises des Beginnes der tatsächlichen Bauausführung zumindest innerhalb angemessener Zeit nach Ablauf der in Rede stehenden 5-Jahres-Frist bedurft." (Abweisung)

(, AW 95/15/0...

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