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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 109
Rechtsanwalt: Betriebsausgaben
•EinRechtsanwaltkann die Verluste bei Darlehen, die er Klienten gibt, nicht als Betriebsausgaben abziehen - (§ 4 Abs. 3 EStG 1972), (Abweisung)
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