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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 108
Abrechnungsbescheid
• Eine Partei, die einenAbrechnungsbescheidbeantragt, hat im Antrag den bestimmten Tilgungstatbestand in bezug auf eine bestimmte Zahlungsverpflichtung zu nennen - (§ 216 BAO), (Abweisung)
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