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Subprovisionen von Versicherungen
• Subprovisionenvon Versicherungsgesellschaften, die der Geschäftsführer einer GmbH im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Geschäftsführer erhält, sind den Einkünften aus der Geschäftsführung zuzurechnen - (§ 22 EStG 1972), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes in diesem Punkt)
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