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Selbstanzeige: Wirkung
• EineSelbstanzeigehat dann keine strafbefreiende Wirkung, wenn dem Beschuldigten bereits vor dem Zeitpunkt der Selbstanzeige bekannt war, daß seine Tat entdeckt war oder ihre Entdeckung unmittelbar bevorstand - (§ 29 FinStrG), (Abweisung)
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