zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 107

Haftung für Erbschaftssteuer

Ein Miterbe haftet als Gesamtschuldner auch für dieErbschaftssteueraller am Erbfall Beteiligten - (§ 13 Abs. 2 ErbStG)

Im Beschwerdefall war durch die Einantwortung der Nachlaß beendet. Es war ein ruhender Nachlaß nicht mehr vorhanden. Damit wurde einer Heranziehung des Nachlasses zur Haftung für die in Rede stehende Erbschaftssteuerschuld die Grundlage entzogen. (Abweisung)

(, AW 94/16/0052)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...