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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 107
GrESt: Verjährung
• DieVerjährungder Grunderwerbsteuer wird durch eine Anfrage des Finanzamtes, ob auf der Liegenschaft bereits Eigentumswohnungen errichtet wurden, unterbrochen - (§ 209 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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