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GmbH-Anteil: Abtretung
• Die Abtretung eines GmbH-Anteiles unterliegt der Gebührenpflicht, auch wenn sie in einen
gerichtlichen Vergleichaufgenommen wird - (§ 33 TP 21 Abs. 1 Z 2 GebG i. d. F. vor Inkrafttreten der Novelle BGBl. 629/1994), (Abweisung)
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