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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 106

VfGH: Kurzparkzone Wien

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegenzeitliche Parkverbotein Wien und lediglich den Bewohnern des betreffenden Gebietes vorbehaltene Parkmöglichkeit - (Kurzparkzonenverordnungen in Wien)

Es ist sachgerecht, die Erschwernisse, die durch diese Verkehrsbeschränkung hervorgerufen werden, dadurch auszugleichen, daß die Bewohner bei der Erteilung von Ausnahmebewilligungen von der Kurzparkzone nach Maßgabe des § 45 Abs. 4 StVO 1960 gegenüber anderen Straßenbenutzern bevorzugt behandelt werden. (Abweisung)

( u. a.)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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