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VfGH: Rückübereignungsanspruch
• Rückübereignungsanspruch- Aufhebung einer Bestimmung der Wiener Bauordnung wegen zu kurzer Frist für Stellung eines Antrages auf Rückübereignung - (§ 45 Abs. 2 der BO für Wien, LGBl. Nr. 11/1930, i. d. F. der Bauordnungsnovelle 1976, LGBl. Nr. 18), (Gesetzesaufhebung)
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