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SWK 29, 10. Oktober 1995, Seite R 105

Verfahren: Wiederaufnahme

Das Recht, einen Antrag aufWiederaufnahme des Verfahrenszu stellen, hat nur die Partei des rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens - (§ 303 Abs. 1 lit. b BAO), (Abweisung)

(, 0008)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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