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Wrackprämien bei Eintausch eines Altfahrzeuges (Gaedke)
USt- und NoVA-Probleme im Zusammenhang mit Wrackeintauschprämien und Händlerzuschüssen
VON STB GERHARD GAEDKE, GRAZ
Fragen zur Umsatzsteuer, aber auch zur Normverbrauchsabgabe, stellen sich im Zusammenhang mit Wrackprämien und Händlerzuschüssen, die beim Kauf eines Neufahrzeuges und Eintausch eines Altfahrzeuges bezahlt werden. Derzeit werben Kraftfahrzeughändler vor allem mit sogenannten "Wrackprämien" ("Geben Sie uns Ihr Gebrauchtfahrzeug, wir zahlen Ihnen in jedem Fall 20.000 S"), wobei den Händlern Prämien und Zuschüsse seitens der Hersteller bzw. Generalimporteure teilweise rückgewährt werden. Die Prämien werden ausschließlich dafür bezahlt, um das Neuwagengeschäft zu beleben. Der Käufer eines Neufahrzeuges erhält für ein Altfahrzeug einen bestimmten Betrag, der Verkäufer (Kfz-Händler) verpflichtet sich gegenüber dem Generalimporteur, das Altfahrzeug sofort zu verschrotten.
S. A 618 • Beispiel Der Verkaufspreis eines Neufahrzeuges beträgt 200.000 S; der Verkäufer (Vertragshändler) gewährt bei Hereinnahme eines Altfahrzeuges (zur Verschrottung) eine "Wrackprämie" in Höhe von 20.000 S. Der Generalimporteur unterstützt diese zeitlich begrenzte Aktion mit 12.000 S für jedes hereingenommene ...