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Werbungskosten eines Lehrers
• Für einen Lehrer sind die Kosten einer Teilnahme anpsychologischen Seminarenals Werbungskosten abzugsfähig - (§ 16 EStG 1972)
Der Beschwerdeführer ist Lehrer an einer Bundeshandelsakademie und Handelsschule. Im Rahmen eines Lohnsteuerfreibetragsantrages machte er Werbungskosten von insgesamt 59.230 S für Fortbildung geltend. Diese Kosten waren für die Teilnahme an drei psychologischen Seminaren angefallen. Die Zielsetzung des ersten Seminares umfaßte die Aneignung von anwendbaren und vermittelbaren Kenntnissen und Erfahrungen aus den Konzepten der Bioenergetischen Analyse. Das zweite Seminar S. R 64betraf eine Fortbildungsveranstaltung über Bioenergetische Analyse. Das dritte Seminar hatte vor allem zum Gegenstand, die Methoden der Skriptanalyse (basierend auf der Transaktionsanalyse) und die Analyse von Systemen praktisch anzuwenden und theoretisch zu vermitteln. Seitens des für den Beschwerdeführer zuständigen Landesschulrates wurde bestätigt, daß gerade die Fachgruppe des Beschwerdeführers, der kaufmännische Fächer unterrichtete, im Zuge ihrer ehemaligen Ausbildung zuwenig pädagogische und psychologische Kenntnisse vermittelt bekommen habe. Der Lehrauftrag umfasse nicht nur die Vermittlung von Fac...