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Forderung an ausländische Niederlassung
• Für eine Forderung an eineausländische Zweigniederlassung,die aus Warenlieferungen entstanden ist, steht keine begünstigte Teilwertabschreibung zu - (§ 123 Abs. 1 EStG 1972)
Die von der Beschwerdeführerin ihrer Zweigniederlassung gegenüber ausgewiesenen Forderungen sind in Wahrheit bloße Verrechnungsposten, aber keine Forderungen im Sinne des § 123 EStG, von denen eine begünstigte Teilwertabschreibung vorgenommen werden könnte. (Abweisung)
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