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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite R 63
Wiener Wertpapierbörse: Ausschluß
• Die Einleitung des Verfahrens betreffend den Ausschluß als Mitglied derWiener Wertpapierbörsehat in Bescheidform zu ergehen - (§ 19 Abs. 2 BörseG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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