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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite R 63

Getränkesteuer OÖ

Der Getränkesteuer unterliegt in Österreich auch80%iger Rum- (§ 2 OÖ Getränkesteuergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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