Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Feststellungsbescheid: Wirkung
• Liegen einem Bescheid Entscheidungen zugrunde, die in einemFeststellungsbescheidgetroffen worden sind, so kann der Bescheid nicht mit der Begründung angefochten werden, daß die im Feststellungsbescheid getroffenen Entscheidungen unzutreffend seien - (§ 252 BAO), (Abweisung)
(, 0249)