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SWK 17, 10. Juni 1995, Seite R 62
Importausgleich für Käse
• Bei importiertem Weißkäse kann derImportausgleichssatzfür eine Ware aus Kuhmilch festgestellt werden, wenn der Kuhmilchanteil überwiegt - (§ 20 Abs. 2 Marktordnungsgesetz), (Abweisung)
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