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Konkurs: ESt- und GewSt-Nachzahlung
• EineEinkommensteuernachzahlungund Gewerbesteuernachzahlung für das Jahr, in welchem der Konkurs eröffnet wurde, ist eineMasseforderung- (§ 4 BAO)
"Da der Abgabenanspruch sowohl bei der Einkommensteuer als auch bei der Gewerbesteuer mit Ablauf des Kalenderjahres entsteht, für das die Veranlagung vorgenommen wird, soweit nicht der Abgabenanspruch im Wege von Vorauszahlungen schon früher entstanden ist (§ 4 Abs. 2 lit. a und b BAO), entstand im Beschwerdefall die Einkommensteuer- und Gewerbesteuerschuld abzüglich der Vorauszahlungen ... erst am , also nach dem Zeitpunkt der Konkurseröffnung. Es handelte sich daher um Masseforderungen, für deren fristgerechte Entrichtung der Masseverwalter zu sorgen hatte." (Abweisung)
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