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Die Besteuerung gewerblicher Grundstückshändler (Kohler)
Kein begünstigter Veräußerungs- oder Aufgabegewinn
VON DR. GERHARD KOHLER
Die Auswirkungen des gewerblichen Grundstückshandels sind mit Wegfall der Gewerbesteuer und der Einlagenbewertung des § 6 Z 5 EStG 1988 nicht mehr so schrecklich wie in früheren Jahren. Die steuerliche Praxis zeigt, daß eine Reihe von Unternehmern die steuerlichen Folgen des Grundstückshandels im Rahmen einer Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bewußt in Anspruch genommen haben, um selbst gestrickte Verlustmodelle zu erzeugen. Durch die Abschaffung des halben Steuersatzes auf den Übergangsgewinn ab 1994 und die jüngste Rechtsprechung des BFH wird der Verkauf der Grundstücke nicht zu den erwarteten steuerlichen Begünstigungen führen.
Bei einer Tätigkeit eines gewerblichen Grundstückshändlers kann der Gewinn aus Gewerbebetrieb grundsätzlich im Rahmen einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt werden. Nach § 125 BAO entsteht gerade beim gewerblichen Grundstückshandel keine Buchführungsverpflichtung, weil der gewerbliche Grundstückshändler nur Umsätze tätigt, die nach § 6 Z 9 a UStG 1994 steuerfrei sind. Damit wird beim gewerblichen Grundstückshandel die Umsatzgrenze von 5 Mio. S nie überschritten, weil in diese Grenze sämtliche nach § 6 Z 8 und 9 UStG befreite Umsätze nicht einzubez...