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Liebhaberei: Fehlende Gewinnerzielungsmöglichkeit
•Fehlt es bei einer Tätigkeit objektiv gesehen an der Möglichkeit, Gewinne zu erzielen, so liegtLiebhabereivor, was gleichermaßen bei der Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer zu berücksichtigen ist - (§ 2 EStG 1988), (Abweisung)
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