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Vertrag: Fremdvergleich
• Ein Vertrag zwischen dem Steuerpflichtigen und einer GmbH, an der außer dem Steuerpflichtigen nur Familienangehörige beteiligt sind, ist steuerlich nur anzuerkennen, wenn er zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre - (§ 166 BAO), (Abweisung)
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