Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kollektivvertrag - Auslegung
•Kollektivvertrag - Auslegung
Für die Auslegung eines Kollektivvertrages ist in erster Linie der Text des derzeit geltenden Kollektivvertrages heranzuziehen. Eine Bedachtnahme auf frühere, außer Kraft getretene Kollektivverträge kommt nur dann in Betracht, wenn die am Text des geltenden Kollektivvertrages orientierte Auslegung zu keinen eindeutigen Ergebnissen führt. (Zu §§ 2, 11 ArbVG; 9 Ob A 611/93)