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Entlassung wegen fehlender Entschuldigung
•Entlassung wegen fehlender Entschuldigung
Liegt ein Entlassungsgrund gar nicht vor, kann auch die Weigerung des Arbeitnehmers, "sein Fehlverhalten einzugestehen, sich zu entschuldigen und konstruktiv mitzuarbeiten", keinen Entlassungsgrund begründen. (Zu § 82 GewO 1859, § 27 AngG; 8 Ob A 209/94)