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Veranlagung von spanischen Staatsanleihen (Ginthör, Znidaric)
Derzeit machen die Finanzbehörden vereinzelt Probleme bei der Veranlagung von spanischen Staatsanleihen. Sie erkennen Kursschwankungen und Kurssicherungen der Anleihen im Betriebsvermögen nicht als Betriebsausgabe an. Die Behörden stützen sich darauf, daß diese Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, und daher eine Abzugsfähigkeit nicht gegeben ist.
In einer Reihe von Entscheidungen hat der VwGH zu ähnlichen Problemen Stellung genommen. So wurden in den Erkenntnissen 89/14/0064 und 90/13/0031 im Zusammenhang mit der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 3 KStG ab , im Erkenntnis 87/14/0051 im Zusammenhang mit Fremdkapitalzinsen bei ausländischen Schachtelbeteiligungen und im Erkenntnis 90/13/0064 im Zusammenhang mit Bürgschaften von Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft folgende Grundsätze festgehalten:
S. A 18Es ist zwischen Kapitalstamm und Kapitalertrag zu unterscheiden. Kursgewinne und -verluste bzw. andere Änderungen den Kapitalstamm betreffend werden gesondert von Kapitalerträgen behandelt. Änderungen des Kapitalstammes im Privatvermögen sind unbeachtlich. Änderungen des Kapitalstammes im Betriebsvermögen sind steuerwirksam, auch wenn ...