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Die Normverbrauchsabgabe beim PKW-Eigenimport
BMF-Erlaß schafft einheitliche Berechnungsbasis
(apa) - Das Finanzministerium hat die Normverbrauchsabgabe (NoVA) beim PKW-Eigenimport auf eine neue und einheitliche Basis gestellt, schreibt der ÖAMTC in einer Aussendung. Bisher wurde die NoVA bei den einzelnen Finanzämtern zum Teil nach unterschiedlichen Kriterien berechnet.
Laut dem Erlaß wird bei Neuwagen nun nicht mehr automatisch der Kaufpreis im Ausland als Berechnungsbasis herangezogen. Liegt der Kaufpreis 20 Prozent oder mehr unter dem österreichischen Nettopreis laut Eurotax-Liste, so gilt der heimische Preis minus 20 Prozent als Grundlage. Bis zu dieser 20 Prozent-Grenze wird der Kaufpreis auf einer Rechnung aus dem EU-Ausland weiterhin akzeptiert.
Bei Gebrauchtwagen wird generell der Mittelwert zwischen österreichischem Händler-Einkauf und Händler-Verkaufspreisen laut Eurotax-Listen als Berechnungsbasis der NoVA herangezogen. Auch hier kommt diese Regelung nur dann zur Anwendung, wenn der Rechnungsbetrag um mehr als 20 Prozent unter diesem errechneten Mittelwert in Österreich liegt.
S. T 68Die Neuregelung gilt laut Finanzministerium für alle noch offenen NoVA-Schulden ab dem . Bisher wurde etwa bei vielen G...